Der Border Collie
you never walk alone
Fährtenhund

Fährtenhundprüfung

Der Fährtenhund kann nach bestandener Prüfung sowohl zur Jagd, als Rettunghund oder ähnlichem eingesetzt werden. Die Prüfung ist zweiteilig und beinhaltet folgendes:

1. Teil
1200 Schritte mit 6 Winkeln in der gelegten Fährte, dabei werden zwei frische Fährten darüber gekreuzt. Auf dieser Strecke werden 4 Gegenstände versteckt, die vorab 30 min durch den Fährtenleger "geruchsgeimpft" werden. Die 4 Gegenstände sind aus verschiedenen Materialien und die Farbe ähnelt der Umgebung.

2. Teil
1800 Schritte mit 7 Winkeln, wobei zwei spitze Winkel dabei sein sollen. Ebenfalls soll ein Bogen in der Strecke sein, die ebenfalls von zwei Fremdfährten gekreuzt werden. In dieser Strecke werden 7 Gegenstände versteckt. Die Voraussetzung zum zweiten Teil ist ein Mindestalter von 20 Monaten und den bereits bestandenen 1. Teil.
Bei beiden Prüfungen sind eine max. Punktzahl von 100 möglich, jedoch reichen zum Bestehen 70 Punkte aus.

 

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