Begleithundeprüfung Die Begleithundeprüfung beinhaltet den Grundgehorsam, der in der Öffentlichkeit geprüft wird. Hier sind die alltäglichen Situationen im Vordergrund. Zum Beispiel, wie verhält sich der Hund wenn Jogger den Weg kreutzen. Die Begleithundeprüfung ist aber auch Grundstein für Tuniere und Wettkämpfe. Sei es Obedience, Agility oder Fährtenarbeit. Die Prüfung wird in zwei Teile untergliedert. Auf dem Übungsplatz und an öffentlichen Plätz, wo der Hund auf Situationen stösst und beweisen muss, dass von ihm keine Gefährdung gegenüber anderen Hunden oder Menschen darstellt. Um die Begleithundeprüfung absolvieren zu können, muss der Hund mind. 15 Monate alt sein. Der Sachkundenachweis muss im Vorfeld erfolgt sein, damit man zur Prüfung zugelassen wird. Während der Prüfung sind keine Hilfsmittel in Form von Spielzeug, Leckerli oder ähnlichem erlaubt (auch keine Stachelhalsbänder). Geprüft wird das Fuss gehen mit und ohne Leine, Sitz, Platz auch aus der Bewegung mit Abrufen. Dabei auch das durchqueren von Menschengruppen, Reize wie Jogger, Radfahrer oder ähnliches. Anspruchsvoll aber auch sinnvoll im Umgang mit dem täglichen Verkehrskontakt. zurück
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